Verbot von Wildtierbörsen

Kaufbörsen mit Wildtieren, wie zum Beispiel Schlangen, sind in Österreich verboten.

Der Kauf eines Tieres will gut überlegt sein. Tierhalterinnen/Tierhalter tragen Verantwortung für ihre tierischen Mitbewohner. Kaufbörsen regen zu Spontankäufenan und uninformierte Spontankäufe führen zwangsläufig zu mehr Tierleid, weil sich die Käuferinnen/Käufer oft nicht über die Haltungsbedingungen informieren.

Erlaubt sind

  • der Kauf von Wildtieren in Tier- und Zoofachhandlungen, in denen eine ausführliche Beratung über die Bedürfnisse der Tiere möglich ist, und
  • der Tausch bei Tauschbörsen.

Rechtsgrundlagen

Tierschutz-Veranstaltungsverordnung (TSchG-VeranstV)

Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz