Elektroautos und E-Mobilität – Förderungen und weiterführende Links

Um den Verkehr effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten, hat das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur das Programm "eMove Austria" ins Leben gerufen. Ziel ist es, den Ausbau der E-Mobilität in Österreich gezielt zu fördern und damit einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität bis 2040 zu leisten. In den Jahren 2025 und 2026 investiert das Mobilitätsministerium fast eine halbe Milliarde Euro in die Forcierung der E-Mobilität, wobei der Schwerpunkt künftig auf dem Ausbau der (Schnell-)Ladeinfrastruktur liegen wird. 

 "eMove Austria" vereint mehrere Säulen der E-Mobilität

Unter dem gemeinsamen Dach "eMove Austria" sind mehrere Aspekte der E-Mobilität gebündelt, darunter die Säulen:
•    "eCharge" – alle Maßnahmen zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur: LADIN (FFG)
•    "eBus" – alle Maßnahmen zum Umstieg von konventionellen auf emissionsfreie Antriebe bei Bussen: EBIN (FFG)
•    "eTruck" – alle Maßnahmen zum Umstieg von konventionellen auf emissionsfreie Antriebe bei LKW: ENIN (FFG)
•    "eRide" – alle Maßnahmen zum Umstieg auf Individual-E-Fahrzeuge im privaten und betrieblichen Kontext: Umweltförderung (KPC) 

Innerhalb der jeweiligen Säulen sind die dazugehörigen Fördermodelle sowie etwaige Reformen, Forschungsprojekte und Maßnahmen verankert, die E-Mobilität zugänglicher machen. "eMove Austria" deckt somit ein breites Spektrum der E-Mobilität ab, passt bestehende Zuschussprogramme an die neuen Gegebenheiten an und ermöglicht es, anstehende Reformen in den jeweiligen Bereichen ganzheitlich zu betrachten und zu bewerten.

"ePrämie" für eingespartes CO2

Halterinnen/Halter eines Elektrofahrzeuges (Begünstigte nach der Kraftstoffverordnung) können den für ihr Fahrzeug genutzten Strom einmal pro Jahr per Vertrag an ein bestimmtes Unternehmen (Antragsberechtigte nach der KVO) übertragen. Dafür erhalten die Begünstigten von den Antragsberechtigten eine finanzielle Abgeltung. Diese Unternehmen sammeln Strommengen von privaten Elektrofahrzeugbesitzerinnen/Elektrofahrzeugbesitzern und reichen die gesammelten Strommengen beim Umweltbundesamt zur Anerkennung ein. Derzeit gibt es bereits einige Unternehmen am österreichischen Markt, die Halterinnen/Haltern von Elektrofahrzeugen Prämien für die Überlassung ihrer Strommengen anbieten. Wie hoch diese Zahlungen sind, hängt von der Kalkulation der Unternehmen ab. Weder das BMIMI noch das Umweltbundesamt haben bei der Kalkulation der Zahlungen, die am Markt angeboten werden, eine Rolle. Diese können daher auch keine Unterstützung bei der Auswahl dieser Unternehmen geben. Diese Unternehmen nennen die entgeltliche Überlassung häufig z.B. "ePrämie", "E-Quote" oder "THG-Quote". 

Wer als Begünstigte/Begünstigter Stromengen für ihr/sein Elektrofahrzeug an einem nicht öffentlichen Ladepunkt, wie z.B. zu Hause lädt, kann diese (gemäß den Vorgaben) eindeutig und nachvollziehbar gemessenen Strommengen übertragen; wenn das nicht der Fall ist, kann eine pauschalierte Strommenge geltend gemacht werden. Die Pauschale beträgt 1.500 kWh pro Jahr für elektrisch betriebene mehrspurige Fahrzeuge, unabhängig von der Fahrzeugklasse. Es gibt keine spezifischen Anforderungen oder unterschiedlichen Pauschalbeträge für zweispurige Fahrzeuge.

Online-Ratgeber und -Rechner

Online-Ratgeber E-Mobilität (→ WKO)

Letzte Aktualisierung: 07.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur