Namensänderung: Fischereikarte

Eine Namensänderung wird auf der amtlichen Fischereikarte eingetragen. Deshalb ist es notwendig, sich persönlich an die zuständige Stelle zu wenden. Zuständige Stelle ist: Im Burgenland: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat), In Kärnten: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat), In Niederösterreich: der Niederösterreichische Landesfischereiverband, In Oberösterreich: der Oberösterreichische Landesfischereiverband, In Salzburg: der Landesfischereiverband Salzburg, In der Steiermark: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat), In Tirol: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat), In Vorarlberg: der Fischereiverband für das Land Vorarlberg, In Wien: der Wiener Fischereiausschuss, Vergessen Sie nicht, Ihre amtliche Fischereikarte und eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils mitzubringen.
Letzte Aktualisierung: 18.07.2025
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