Namensänderung: Fischereikarte
Eine Namensänderung wird auf der amtlichen Fischereikarte eingetragen. Deshalb ist es notwendig, sich persönlich an die zuständige Stelle zu wenden.
Zuständige Stelle ist:
Im Burgenland: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat),
In Kärnten: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat),
In Niederösterreich: der Niederösterreichische Landesfischereiverband,
In Oberösterreich: der Oberösterreichische Landesfischereiverband,
In Salzburg: der Landesfischereiverband Salzburg,
In der Steiermark: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat),
In Tirol: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat),
In Vorarlberg: der Fischereiverband für das Land Vorarlberg,
In Wien: der Wiener Fischereiausschuss,
Vergessen Sie nicht, Ihre amtliche Fischereikarte und eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils mitzubringen.
Letzte Aktualisierung: 18.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
