Allgemeines zum Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs)
Seit 1995 gibt es in Österreich für überschuldete Privatpersonen – also natürliche Personen, die kein Unternehmen führen – die Möglichkeit, ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren zu beantragen. Dieses Verfahren wird umgangssprachlich auch als Privatkonkurs bezeichnet.
Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Unter Berücksichtigung ihrer individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich durch eigene Anstrengung aus ihrer Überschuldung zu befreien.
Häufige Ursachen von Überschuldung
fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben
Überschätzung der eigenen Finanzkraft
niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen
bargeldloses Konsumverhalten
Verpflichtungen aus Bürgschaften
aggressive oder irreführende Werbung
unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall, Trennung, Todesfall)
Suchtverhalten oder kriminelle Handlungen
rechtlich komplexe oder unklare Situationen
Weiterführende Links
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMASGPK)
- Broschüre "Ausweg gesucht - Schulden und Privatkonkurs" (→ BMASGPK)
- Privatkonkurs neu (→ AK)
- Übersicht Privatkonkurs (→ BMASGPK)
- Informationen zur Reform (→ Schuldenberatung)
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz