Wählen mit Wahlkarte – Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen im Burgenland 2022

Hinweis

Bei den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen im Burgenland konnte die Stimme

  • persönlich am Wahltag, 2. Oktober 2022 oder am vorgezogenen Wahltag (bzw. am Tag der Stichwahl, 23. Oktober 2022) im Wahllokal oder
  • im Wege der Briefwahl  (mit Wahlkarte)

abgegeben werden.

Jede/jeder Wahlberechtigte hat ihr/sein Wahlrecht grundsätzlich in jener Gemeinde auszuüben, in der sie/er am Stichtag einen Wohnsitz hat und in deren Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist. In manchen Fällen ist jedoch die Beantragung einer Wahlkarte möglich.

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte hat eine Person, die

  • voraussichtlich verhindert sein wird, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen, oder Aufenthalt im Ausland oder
  • die sich zwar am Wahltag in der Gemeinde aufhält, der jedoch der Besuch des zuständigen Wahllokals aus bestimmten Gründen unmöglich ist. Die Gründe dafür sind mangelnde Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen oder die Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern udgl.

Die Wahlkarte kann bei der Gemeinde – unbedingt mit Begründung – mit dem Tag der Wahlausschreibung beantragt werden. 

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen im Burgenland war bei der Gemeinde, von der die/der Wahlberechtige aufgrund des Wohnsitzes in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, auf folgende Arten möglich:

  • mittels Online-Antrag (je nach Verfügbarkeit, abhängig von der jeweiligen Gemeinde) bis Mittwoch, 28. September 2022 (vor der Stichwahl bis 19. Oktober 2022) oder sonst
  • schriftlich (per formlosen schriftlichem Antrag im Postweg, E-Mail oder Fax)
    • bis Mittwoch, 28. September 2022 (vor der Stichwahl bis 19. Oktober 2022),
    • bis Freitag, 30. September 2022, 12.00 Uhr Uhr (vor der Stichwahl bis 21. Oktober 2022, 12.00 Uhr),  wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
  • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 30. September 2022, 12.00 Uhr Uhr (vor der Stichwahl bis 21. Oktober 2022, 12.00 Uhr).

Wählen mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte konnte wie folgt gewählt werden:

VOR dem Wahltag

Die Wählerin/der Wähler musste die ausgefüllte, mit eidesstattlicher Erklärung versehene, verschlossene Wahlkarte so rechtzeitig an die zuständige Gemeinde übermitteln, dass diese dort bis spätestens am Freitag, den 30. September 2022, bis 14 Uhr (vor der Stichwahl bis 21. Oktober 2022, 14.00 Uhr) einlangte (postalisch oder durch Übergabe).

  • Amtliche Stimmzettel (einen für die Wahl des Gemeinderates und einen zweiten für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters) und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
  • Stimmzettel ausfüllen, in das blaue Wahlkuvert legen
  • Wahlkuvert unverschlossen in die Wahlkarte legen
  • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
  • Wahlkarte zukleben

AM Wahltag

  • Abgabe der ausgefüllten, mit eidesstattlicher Erklärung versehenen und verschlossenen Wahlkarte; selbst oder durch eine Botin/einen Boten am Wahltag (2. Oktober 2022 bzw. am Tag der Stichwahl, 23. Oktober 2022) während der Öffnungszeiten des Wahllokals bei jener Wahlbehörde, in deren Wählerverzeichnis sie/er eingetragen war
  • Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag bei Geh- und Transportunfähigkeit (z.B. wegen Krankheit oder Alter)
  • Persönliche Wählen vor der zuständigen Wahlbehörde; die unbenutzte Wahlkarte (weder ausgefüllt noch mit der eidesstattlichen Erklärung versehen) ist mitzunehmen

Achtung

Die Stimmabgabe mittels Wahlkarte in einem Wahllokal in einer anderen Gemeinde war nicht möglich!

Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen , WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 2. Oktober 2022

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion