Allgemeines zur Kreditkarte

Zahlung und Abbuchung

Eine Kreditkarte kann gegen Bezahlung einer jährlichen Gebühr von einer Kreditkartengesellschaft bezogen werden. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte stimmt die Karteninhaberin/der Karteninhaber durch ihre/seine Unterschrift bzw.Eingabe des PIN-Codes der Abbuchung des jeweiligen Geldbetrages von ihrem/seinem Girokonto zu. Die Abbuchung erfolgt jedoch nicht sofort. In der Regel werden alle Transaktionen, die innerhalb eines Monats mit der Kreditkarte abgewickelt werden, gesammelt und im nächsten Monat der Gesamtbetrag der Transaktionen vom Girokonto der Karteninhaberin/des Karteninhabers abgebucht.

Im Rahmen der starken Authentifizierung, auch "2-Faktor-Authentifizierung", wird die Identität zahlender Personen mindestens anhand zweier von drei Faktoren überprüft. Diese sind:

  • Wissen: etwas, das nur die Nutzerin/der Nutzer weiß (z.B. Beispiel ein Passwort)
  • Besitz: etwas, das nur die Nutzerin/der Nutzer hat (z.B. eine Karte, die mittels Kartenlesegerät eingelesen wird, oder ein Handy, auf dem ein TAN Code empfangen wird)
  • Inhärenz: etwas, das nur die Nutzerin/den Nutzer ist (z.B. Fingerabdruck oder Gesichtsscan)

Neben der Zahlung mittels Unterschrift bzw. Eingabe des PIN-Codes oder durch Eingabe der Kreditkartendaten im Internet können Kreditkarten auch zur Behebung von Bargeld genutzt werden. Für Bargeldbehebungen am Schalter einer Bank oder am Bankomat werden Spesen berechnet. Für das Abheben am Bankomat wird ein PIN-Code benötigt, der bei der jeweiligen Kreditkartengesellschaft angefordert werden kann.

Reiseversicherung

Auch auf Reisen werden häufig Kreditkarten als Zahlungsmittel verwendet. Da jede Kreditkartengesellschaft verschiedene Arten von Kreditkarten anbietet, lohnt es sich, bereits vor der Auswahl zu überlegen, wofür die Karte genutzt werden soll. Soll die Karte lediglich als Zahlungsmittel verwendet werden, ist eine Classic Karte ohne Versicherungsschutz die günstigste Variante. Karteninhaberinnen/Karteninhaber, die gern verreisen und zusätzlich einen Reiseversicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten, sollten eine Classic Karte mit Versicherungsschutz oder eine Gold Karte wählen.

Der Versicherungsschutz auf Reisen ist in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig. Einige Kreditkartengesellschaften verlangen, dass die Reise mit der Kreditkarte bezahlt werden muss, damit der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Bei anderen wiederum ist die Voraussetzung für das Inkrafttreten des Versicherungsschutzes, dass in den letzten zwei Monaten vor Reiseantritt mindestens eine Transaktion mit der Kreditkarte abgewickelt wurde.

Im Vorfeld sollte auch geklärt werden, ob die jeweilige Kreditkarte in dem gewünschten Reiseland akzeptiert wird. Informationen dazu finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Kreditkartengesellschaft.

Haftung des Karteninhabers

Kreditkarteninhaberinnen/Kreditkarteninhaber sind verpflichtet, die Kreditkarte sicher zu verwahren und den PIN-Codegeheim zu halten. Für Zahlungen über das Internet sollten nur sichere Verbindungen und, wenn möglich, sichere Bezahlverfahren (Zahlungsmöglichkeiten im Internet) verwendet werden (Internet und Handy – sicher durch die digitale Welt).

Wird die Kreditkarte gestohlen oder verloren, muss diese unverzüglich gesperrt und im Schadensfall bei der örtlichen Polizei Anzeige erstattet werden. Werden auf der Kreditkartenabrechnung Abbuchungen durch eine missbräuchliche Verwendung der Kreditkartendaten festgestellt, sollte die Karte ebenfalls sofort gesperrt werden, um weiteren Missbrauch zu vermeiden.

Folgende Sperrnotrufnummern stehen zur Verfügung:

  • American Express:
    • aus Österreich: 0800 900 940
    • aus dem Ausland: +49 69 9797 2000
  • Card Complete: +43 1 711 11 770
  • Diners Club: +43 1 50 135 135 oder +43 1 50 135 136
  • Erste Bank/Sparkasse: 05 0100 53333
  • MasterCard
    • aus Österreich:  0800 070 6138 oder Anruf beim kartenausgebenden Institut
    • aus dem Ausland: 001-636-722-7111
  • PayLife:  +43 5 99 06 4500
  • Visa:
    • aus Österreich: 0800 200 288 oder Anruf beim kartenausgebenden Institut

Grundsätzlich haften Karteninhaberinnen/Karteninhaber nicht für den durch Diebstahl, Verlust oder missbräuchliche Verwendung entstandenen Schaden. Trifft die Karteninhaberin/den Karteninhaber aber ein Mitverschulden, z.B. weil sie/er die Karte nicht ordnungsgemäß verwahrt hat oder sorglos mit den Kreditkartendaten umgegangen ist, so haftet sie/er bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für den gesamten Schaden. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit liegt die Haftungsgrenze bei 50 Euro.

Letzte Aktualisierung: 01.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion