Empfohlene Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren
Allgemeines
Impfen zählt zu den wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen in der Medizin, insbesondere bei Kindern. Wer geimpft ist, ist geschützt. Impfungen sollten – entsprechend den Empfehlungen für das jeweilige Lebensalter – zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Fehlende Impfungen sollten so bald wie möglich nachgeholt werden.
In Österreich besteht keine Impfpflicht. Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung liegt bei jeder/jedem selbst oder bei der Person, der die Pflege und Erziehung obliegt. Um die Entscheidung treffen zu können, bedarf es Information und Aufklärung durch die Ärztin/den Arzt. Vor der Durchführung der Impfung müssen Ärztinnen/Ärzte daher den Impfling (bzw. vor Vollendung des 14. Lebensjahres einen Elternteil bzw. die Person, die mit Pflege und Erziehung betraut ist) über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufklären.
Nur wenn möglichst alle Menschen geimpft sind, kann gegen gewissen Krankheiten eine Herdenimmunität entstehen. Das bedeutet, dass indirekt auch Personen geschützt sind, die nicht geimpft werden können, wie zum Beispiel Neugeborene oder Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen des körperlichen Abwehrsystems (Immunsystems).
Das kostenfreie Impfprogramm soll daher allen in Österreich lebenden Kindern in der jeweiligen Altersgruppe Zugang zu den für die öffentliche Gesundheit wichtigen Impfungen ermöglichen, ohne dass dafür den Erziehungsberechtigten Kosten entstehen.
Das kostenfreie Impfprogramm wird von den Bundesländern umgesetzt. Es wird von Bundesland zu Bundesland geringfügig unterschiedlich organisiert. Erkundigen Sie sich vor der Impfung bei den Beratungs- und Impfstellen der Bundesländer (Österreichisches Gesundheitsportal). Ein nachträglicher Kostenersatz bezahlter/erfolgter Impfungen ist nicht möglich.
Für das kostenfreie Impfprogramm und seine Umsetzung steht den Kostenträgern (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Bundesländer und Sozialversicherungsträger) jeweils nur ein definiertes Budget zur Verfügung. Obwohl dieses Budget kontinuierlich gesteigert werden konnte und die Beschaffungsprozesse optimiert wurden, reichen die Mittel nicht aus, um alle verfügbaren und wichtigen Impfungen durch die öffentliche Hand bereitzustellen. Informationen zu weiteren empfohlenen, jedoch nicht kostenfrei zur Verfügung stehenden Impfungen finden Sie im aktuellen Impfplan und sollten mit Ihrer impfenden Ärztin/Ihrem impfenden Arzt besprochen werden.
Folgende Impfungen, die im Rahmen öffentlicher Impfprogramme kostenfrei angeboten werden, sind derzeit in den ersten beiden Lebensjahren eines Kindes empfohlen:
- Impfung gegen Rotavirus-Erkrankungen (Brechdurchfall)
- 6-fach-Impfung gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae B, Hepatitis B
- Impfung gegen Pneumokokken
- Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln
- Impfung gegen Influenza (echte Grippe)
- Impfung gegen RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus)
Weitere Informationen zu empfohlenen Impfungen und den zu verhütenden Krankheiten können den weiterführenden Links entnommen werden. Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Impfungen oder den Impfempfehlungen haben, sprechen Sie mit Ihrer impfenden Ärztin/Ihrem impfenden Arzt. Bringen Sie bitte auf jeden Fall alle vorhandenen Impfaufzeichnungen (Impfpass, Impfkarte und die e-card) zum vorgesehenen Impftermin mit!
Impfung gegen Rotavirus-Erkrankungen (Brechdurchfall)
Wer/Wann?
Die im Rahmen des kostenfreien Impfprogramms zur Verfügung stehende Schluckimpfung gegen Rotavirus-Erkrankungen wird ab der siebten Lebenswoche in zwei Teilimpfungen verabreicht. Der Mindestabstand zwischen den beiden Teilimpfungen ist vier Wochen. Die Impfserie ist spätestens im Alter von 24 Wochen abzuschließen.
Eine Ansteckung mit Rotaviren kann zu schwerem Brechdurchfall führen. Gefährlich ist dabei die mögliche Austrocknung, an der Säuglinge und Kleinkinder, wenn sie nicht entsprechend behandelt werden, sterben können.
Weitere Impfungen oder Auffrischungen werden bei dieser Impfung nach der 24. Lebenswoche nicht empfohlen. Der Impfstoff ist nur für diese Altersgruppe vorgesehen.
6-fach-Impfung gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae B, Hepatitis B
Wer/Wann?
Ehestmöglich ab der siebten Lebenswoche, jedenfalls im dritten Lebensmonat sind drei Impfungen mit einem Sechsfachimpfstoff gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus), Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Poliomyelitis), Haemophilusinfluenzae Typ B sowie Hepatitis B empfohlen. Die zweite Impfung erfolgt zwei Monate nach der ersten Impfung und die dritte Impfung im Alter von 10–12 Monaten.
Die erste Auffrischungsimpfung mit einem Vierfachimpfstoff gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung sollte im sechsten Lebensjahr (bevorzugt noch vor Schuleintritt) erfolgen. Nach fünf Jahren, spätestens im 14.–15. Lebensjahr (achte Schulstufe) sollte die zweite Auffrischungsimpfung in Anspruch genommen werden.
Nach der Grundimmunisierung im Säuglings- bzw. Kleinkindalter ist zusätzlich eine Auffrischungsimpfung gegen Hepatitis B ab dem vollendeten siebten bis zum vollendeten 15. Lebensjahr empfohlen.
Impfung gegen Pneumokokken
Wer/Wann?
Die Impfung gegen Pneumokokken ist für alle Kinder empfohlen und bis zum zweiten Geburtstag im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Die Impfung wird im 2+1-Schema verabreicht: Die erste Impfung sollte ehestmöglich ab der siebten Lebenswoche, spätestens bis zum Ende des dritten Lebensmonats erfolgen. Die zweite Impfung erfolgt acht Wochen nach der ersten Impfung, die dritte Impfung im Alter von 11–15 Monaten (frühestens sechs Monate nach der zweiten Impfung).
Weitere Auffrischungen gegen Pneumokokken sind für Kinder ohne Indikation nicht vorgesehen. Für Kinder mit gesundheitlichen Risiken ist die Impfung bis zum vollendeten fünften Lebensjahr kostenfrei. Dies betrifft unter anderem Kinder mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten, mit bestimmten chronischen Krankheiten oder mit fehlender Milz.
Pneumokokken (Streptococcus pneumoniae) sind Bakterien, kommen weltweit vor und es gibt verschiedene Stämme (Serotypen). Diese können neben einer Lungenentzündung auch eine Blutvergiftung und Hirnhautentzündung verursachen.
Blutvergiftung und Hirnhautentzündung können tödlich verlaufen oder bleibende Folgeschäden verursachen.
Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln
Wer/Wann?
Empfohlen werden zwei Impfungen ab dem zehnten Lebensmonat (unbedingt vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Kinderkrippen). Bei Impfstart im ersten Lebensjahr soll die zweite Impfung drei Monate nach der ersten Impfung verabreicht werden. Bei Impfstart nach dem ersten Geburtstag soll die zweite Impfung nach mindestens vier Wochen frühestmöglich verabreicht werden.
Versäumte Impfungen können und sollten in jedem Lebensalter, auch im Erwachsenenalter, so schnell wie möglich gratis nachgeholt werden.
Nach zwei Impfungen mit einem Lebendimpfstoff gegen Masern-Mumps-Röteln kann man von einem lang anhaltenden Schutz (Immunität) ausgehen und es sind keine weiteren Impfungen mehr empfohlen.
Masern sind hoch ansteckend und können sowohl für Säuglinge, Kinder als auch für Jugendliche und Erwachsene schwerwiegende Folgen haben. Es treten grippeähnliche Symptome mit hohem Fieber und der typische Masernausschlag auf. Das Immunsystem wird nach einer Masernerkrankung so stark geschwächt, dass für mehrere Jahre das Risiko erhöht ist, an anderen Infektionskrankheiten zu sterben. Bei etwa einem von fünf Erkrankten treten schwere Verläufe mit Bronchitis, Mittelohr- und/oder Lungenentzündung auf. In etwa ein bis zwei von 1.000 Fällen kommt es zu einer lebensbedrohlichen Entzündung des Gehirns. Darüber hinaus entwickelt etwa eins von 150 Kindern, welches in seinem ersten Lebensjahr erkrankt, eine spezielle Form der Gehirnentzündung (SSPE, subakut sklerosierende Panenzephalitis) als Spätfolge, die immer tödlich verläuft.
Die schlimmsten Komplikationen im Rahmen von Masern drohen jenen Kindern, die bereits im 1. Lebensjahr angesteckt werden. Darum ist es wichtig, dass in der engeren Umgebung dieser Kinder alle Personen gegen Masern geschützt sind.
Da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, ist auch ein Impfen bei bestehender Immunität oder nach vorhergehenden Impfungen kein Problem, denn in diesem Fall werden die Impfviren an ihrer Vermehrung gehindert, ein Überimpfen ist nicht möglich.
Wer nicht nachweislich gegen Masern geschützt ist, kann bei Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person von der Gesundheitsbehörde bis zu 21 Tage von öffentlichen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten, Schule, Hort etc. ausgeschlossen werden.
Impfung gegen Influenza (echte Grippe)
Wer/Wann?
Die Influenza-Impfung ist für alle ab dem siebten Lebensmonat empfohlen und steht im öffentlichen Impfprogramm (ÖIP) gratis zur Verfügung.
Influenzaviren verändern sich laufend. Daher ist eine jährliche Impfung mit einem angepassten Impfstoff empfohlen. Der beste Zeitpunkt ist jeweils Mitte Oktober/im November. Die Impfung kann aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt – also während der Grippesaison – verabreicht werden.
Bei der allerersten Influenza-Impfung von Kindern bis zum neunten Geburtstag sollen diese zwei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen erhalten. Danach ist eine einmal jährliche Impfung empfohlen. Für Kinder ab dem zweiten Geburtstag steht die Impfung in Form eines Nasensprays zur Verfügung, der schmerzfrei verabreicht wird.
Die echte Grippe ist keine einfache Erkältung, sondern geht typischerweise mit starkem Krankheitsgefühl, hohem Fieber, Muskelschmerzen, bohrenden Kopfschmerzen, starken Halsschmerzen und oft schmerzhaftem Husten einher. Auch Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen kommen vor. Influenza verursacht durchschnittlich über 1.000 Todesfälle pro Jahr in Österreich. Auch Kinder können schwer erkranken und an Influenza versterben.
Kinder spielen eine wichtige Rolle bei der Übertragung der Influenza. Die Impfung von Kindern kann daher auch Erkrankungen in anderen Altersgruppen verhindern. Durch eine Impfung werden Ansteckungen verhindert und damit indirekt auch Personen geschützt, die nicht geimpft werden können.
Impfung gegen RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus)
Wer/Wann?
Die passive Immunisierung gegen RSV ist bis zum ersten Geburtstag bzw. während der ersten RSV-Saison allgemein empfohlen und schützt vor einem schweren Krankheitsverlauf. Darüber hinaus ist sie für Risikokinder bis zum zweiten Geburtstag empfohlen.
Schätzungen zufolge erkranken jedes Jahr mehrere tausend Kinder an RSV. Die Erstinfektion erfolgt gewöhnlich innerhalb der ersten beiden Lebensjahre. Die Symptome reichen von Husten, Fieber und Mittelohrentzündungen bis hin zu schweren Atemproblemen. Bei Säuglingen ist RSV die Hauptursache für eine akute Bronchiolitis, die wegen Atemnot oft im Spital behandelt werden muss.
Es handelt sich um eine passive Immunisierung.
Im Gegensatz zu einer Impfung (aktive Immunisierung), bei der die Antikörper erst vom Immunsystem gebildet werden müssen, werden bei der passiven Immunisierung fertige Antikörper verabreicht. Diese Antikörper binden an bestimmte Stellen des Virus und hindern damit das Virus, in menschliche Zellen einzudringen und diese anzustecken.
Die passive Immunisierung gegen RSV steht im Herbst/Winter wieder im kostenfreien Impfprogramm des Bundes, der Bundesländer und der Sozialversicherung zur Verfügung.
Eine durch RSV ausgelöste Erkrankung kann höchst unterschiedlich verlaufen. Insbesondere bei Säuglingen (Babys) und Kleinkindern kann die Erkrankung mit Komplikationen bis hin zum tödlichen Ausgang einhergehen. Für Säuglinge wird daher eine Immunisierung bzw. Impfung gegen RSV allgemein empfohlen.
