Führerschein – Wiederausfolgung nach Entziehung

Allgemeine Informationen

Bei einer Entziehungszeit von bis zu 18 Monaten wird der bisherige Führerschein wieder ausgefolgt. Dauert die Entziehung länger als 18 Monate, ist die Lenkberechtigung erloschen und es muss eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung beantragt werden.

Voraussetzungen

Wiedererteilung: Es ist ein ärztliches Gutachten notwendig, das zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung nicht älter als 18 Monate ist.

Zuständige Stelle

Hinweis: Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Die Führerscheinbehörde Ihres Wohnsitzes In Städten mit Landespolizeidirektion (sofern es keine Bezirkshauptmannschaft gibt): die Landespolizeidirektion In Wien: Landespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt (BMI) , , In Städten ohne Landespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat, Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (BMI), ,

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Wiederausfolgung Ihres Führerscheins stellen. Bitte erkundigen Sie sich über die näheren Details bei der Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis, Eventuell ärztliches Gutachten,

Kosten

Wiederausfolgung des alten Führerscheins: 59 Euro Kosten für ein ärztliches Gutachten und andere Maßnahmen sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten.

Rechtsgrundlagen

§ 28 Führerscheingesetz (FSG)

Zum Formular

Führerscheinantrag
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur