Unterstützung bei der Jobsuche – Behinderung

Allgemeine Informationen

Eine Behinderung führt nicht immer zu verminderter Arbeitsfähigkeit.

Unterstützung bei der Arbeitssuche bieten das

  • Arbeitsmarktservice (AMS) mit speziellen Angeboten für Arbeitsuchende mit Behinderungen;
  • Jugendcoaching, ein Beratungs- und Unterstützungsangebot des Sozialministeriumservice (SMS), das gemeinsam mit ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen sowie mit Jugendlichen mit Behinderungen individuelle Empfehlungen für die berufliche Zukunftsplanung erarbeitet und nachhaltige Ziele definiert;
  • Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) des SMS, das mit seinen Leistungen die Dachmarke für das differenzierte System zur Unterstützung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bietet; und die
  • Arbeitsassistenz (USP), ein Beratungs- und Unterstützungsangebot des SMS, das durch intensive persönliche Vorbereitung, Beratung und Begleitung die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf berufliche Teilhabe fördert und eine nachhaltige Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt ermöglicht.

Über Förderangebote für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (USP) oder Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer berät die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (SMS).

Arbeitsunfähigkeit

Für Menschen, die arbeitsunfähig sind, gibt es

Tagesstrukturen ermöglichen jenen, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit keiner geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen können, eine aktive Gestaltung des Alltags.

Arbeitsunfähigkeit bis zum 25. Lebensjahr

Bestehen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, gibt es seit 1. Jänner 2024 keine automatische Arbeitsunfähigkeitsfeststellung mehr.

D.h. diese Personen haben chancengleichen Zugang zum Arbeitsmarkt, werden vom AMS vorgemerkt und betreut und können entsprechende Dienstleistungsangebote in Anspruch nehmen.

Das Jugendcoaching führt auf Grundlage einer chancenorientierten Potenzialanalyse eine Perspektivenplanung durch und klärt in Zusammenarbeit mit dem AMS und den Ländern passende weiterführende Maßnahmen für eine erfolgreiche Heranführung an und Integration in den Arbeitsmarkt ab.

Nähere Informationen finden sich unter Arbeitsfähigkeit bis 25 (BMWET)

Zuständige Stelle

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz