Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

Allgemeine Informationen

Die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger kann auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden. Der Bund übernimmt die Beiträge zur Gänze.

Voraussetzungen

  • Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen
  • Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
  • Pflege in häuslicher Umgebung
  • Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
  • Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)

Zuständige Stelle

Rechtsgrundlagen

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Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz