Subsidiär Schutzberechtigte

Subsidiär Schutzberechtigten wird internationaler Schutz gewährt. Dabei handelt es sich um Personen, denen zwar mangels persönlicher Verfolgung im Herkunftsstaat keine Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zukommt, deren Leben oder Unversehrtheit jedoch im Falle einer Rückkehr in den Herkunftsstaat aber bedroht wäre

Personen, denen der Status des subsidiären Schutzes zuerkannt wurde, kommt ein befristetes Aufenthaltsrecht in Österreich zu, das auch verlängerbar ist. Sie haben einen vollen und sofortigen Zugang zum Arbeitsmark. Der Status des subsidiären Schutzes kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden.

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Letzte Aktualisierung: 10.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion